Das bieten wir Ihnen

Wir wachsen momentan so schnell wie kaum ein anderes Medizintechnik Unternehmen. Mit unseren Produkten helfen wir die Sicherheit und die medizinische Versorgung von Patienten zu verbessern. Unsere Mitarbeiter*innen nehmen mit Ihrer Expertise und Ihrem Engagement einen zentrale Rolle ein. Das wissen wir und bieten Ihnen neben Obst und Getränken (Innendienst), flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Firmenevents weitere interssante Angebote.

Ambu-Altersvorsorge

Heute ist eines absolot sicher - die gesetzliche Rente wird uns nicht ausreichen, um unseren gewohnten Lebensstandard aurechterhalten zu können. Das ist auch uns als Unternehmen absolut klar. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeiter*innen eine zusätzliche, attraktive Möglichkeit die heute noch weit entfernte Rente auzustocken und damit ein kleines Polster Lebensqualität anzusparen.  

In diesem Rahmen können Sie als Mitarbeiter*in eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Hierbei wird ein Teil ihres monatlichen Bruttogehalts für eine Betriebsrente eingesetzt. Mit unserem Rahmenvertrag bei der Allianz genießen Sie attraktive Konditionen und eine Zuzahlung von 100 % auf Ihren festgelegten monatlichen Sparbetrag - maximal jedoch 260,00 EUR. 
 

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Kita-Zuschuss

Für junge Familien ist es heute oftmals schwierig Beruf und Kinder optimal miteinander zu vereinbaren. Die Kosten für die Betreuung unserer Kleinsten reißt zudem ein immenses Loch in die Haushaltskasse. Dieser Punkt ist uns bewusst und genauso wichtig wie Ihnen. Deshalb bieten wir allen Ambu Mitarbeiter*innen mit kleinen Kindern einen Kita-Zuschuss an. 

Wichtig dafür ist, dass Ihr Kind in einer öffentlichen oder offiziell anerkannten Einrichtung betreut wird und Sie uns dafür den Kostennachweis erbringen. Diese Leistung erlischt automatisch nach dem Eintritt des Kindes in die Grundschule. 

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Gruppen-Unfallversicherung

Wir bieten allen Ambu Mitarbeiter*innen im Innen- und Außendienst eine Unfallversicherung mit attraktiven Beiträgen und Leistungen an. 80% des Beitrags werden Ihnen jährlichen über die Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil versteuert. Den aufgewendeten Betrag können Sie zudem als „Sonderausgaben" von der Steuer absetzen. 

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