Leitlinien zu Menschen- und Arbeitsrechten
Richtlinie zu politischen Zuwendungen
Ambu unterstützt keine politischen Parteien, politischen Kampagnen, Kandidat:innen für öffentliche Ämter oder Personen, die in offizieller Funktion für eine politische Partei handeln, durch finanzielle Mittel. Ambu kann jedoch Organisationen von Drittparteien unterstützen, die solche Aktivitäten fördern – beispielsweise regionale, nationale oder lokale Industrieverbände oder Thinktanks.
Ambu respektiert das Recht der Mitarbeitenden, sich persönlich politisch zu engagieren. Mitarbeitende sollen hierfür jedoch ihre eigene Zeit und ihr eigenes Geld nutzen und dürfen keine Ambu‑Räumlichkeiten oder -Ressourcen einsetzen, um politische Kandidat:innen oder Parteien zu unterstützen. Ebenso dürfen sie niemals den Eindruck erwecken, dass Ambu eine:n Kandidat:in, eine Kampagne oder ein Thema unterstützt, an dem sie persönlich beteiligt sind. Mitarbeitende können politische Aktionsgruppen gründen, sofern diese ausschließlich durch freiwillige Beiträge von Mitarbeitenden finanziert werden.
Leitlinien zu Menschen‑ und Arbeitsrechten
Ambu respektiert die international anerkannten Menschenrechte aller Menschen. Wir setzen uns dafür ein, mögliche nachteilige Auswirkungen, die sich aus unseren eigenen Geschäftstätigkeiten oder aus unseren Geschäftsbeziehungen ergeben können, zu erkennen und anzugehen. Ambu unterstützt die Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der UN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Als Unterzeichner des UN Global Compact verpflichten wir uns den zehn Prinzipien des Pakts. Unser Engagement für Arbeits‑ und Menschenrechte spiegelt sich sowohl in unserem Code of Conduct für Mitarbeitende als auch in unserem Code of Conduct für Geschäftspartner wider.
Ambu verpflichtet sich:
- Prozesse zu etablieren, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern – sowohl solche, die wir durch unsere eigenen Aktivitäten verursachen oder zu denen wir beitragen, als auch solche, zu denen wir durch Geschäftsbeziehungen verbunden sein könnten
- alle nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu beheben, die Ambu verursacht oder zu denen wir beitragen
- Expert:innen in die Überprüfung unserer Richtlinien und Verfahren einzubeziehen sowie Stakeholder in Due‑Diligence‑Prozesse und in Diskussionen zu Abhilfemaßnahmen einzubinden
- geeignete Beschwerdemechanismen für unsere Stakeholder vorzuhalten, damit sie Anliegen oder Bedenken äußern können
- unsere Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um andere Parteien, die direkt mit unseren Aktivitäten in Verbindung stehen, dazu zu bewegen, Handlungen zu beenden, die negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, sofern wir von solchen Auswirkungen Kenntnis erlangen
- unsere Bemühungen zum Schutz und zur Achtung von Arbeits‑ und Menschenrechten, einschließlich unseres Vorgehens gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel, in unserem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht darzustellen und zu erläutern
Eine interne Richtlinie zu Menschen‑ und Arbeitsrechten wurde entwickelt. Sie umfasst Themen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und Entlohnung sowie Belästigung und Diskriminierung und dient als Orientierung für die Mitarbeitenden.