Verhaltenskodex für Ambu Geschäftspartner
Dieser Code of Conduct definiert die grundlegenden Anforderungen an alle Personen oder Unternehmen, die in Geschäftsbeziehung mit Ambu A/S oder den verbundenen Gesellschaften („Ambu“) stehen. Er beschreibt die Erwartungen an ein ethisch korrektes, gesetzeskonformes und sozial verantwortliches Verhalten gegenüber Stakeholdern, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.
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Der/Die Unterzeichnende erklärt und verpflichtet sich zu Folgendem:
1. Gesetzeskonformität
- alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Abkommen und branchenüblichen Standards einzuhalten, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Regelungen zu Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Wettbewerb, Sanktionen, Menschenrechten, Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Datenschutz sowie allgemeiner Ethik und verantwortungsvoller Geschäftspraxis;
- genaue und nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen, um die Einhaltung aller Anforderungen nachzuweisen.
Achtung grundlegender Menschenrechte
- Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu fördern – unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Nationalität, sozialem Hintergrund, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung, Geschlecht oder Alter;
- die Würde, Privatsphäre und Rechte jeder einzelnen Person zu respektieren;
- jegliche Form unangemessener Behandlung wie psychische oder körperliche Gewalt, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung strikt abzulehnen;
- Handlungen – einschließlich Gesten, Sprache oder körperlichem Kontakt – zu untersagen, die sexuell, repressiv, bedrohend, missbräuchlich oder ausbeuterisch sind;
- eine faire Vergütung zu gewährleisten und mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen;
- das Recht der Mitarbeitenden zu respektieren, ihre Tätigkeit freiwillig auszuüben;
- alle geltenden gesetzlichen und/oder industriellen Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit einzuhalten;
- das Recht der Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit anzuerkennen und weder Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen zu bevorzugen noch zu benachteiligen;
- den Arbeitsplatz gemäß allen geltenden nationalen Vorschriften und/oder Branchenstandards sicher zu gestalten;
- Gefährdungen zu minimieren und angemessene Vorsorgemaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu treffen;
- Mitarbeitende nicht zu disziplinieren, wenn sie Sicherheitsbedenken äußern, und das Recht anzuerkennen, Arbeiten unter unsicheren Bedingungen zu verweigern;
- ein angemessenes Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem einzurichten oder zu nutzen;
- keine Mitarbeitenden unter 15 Jahren einzustellen bzw. in Ländern, die unter die Ausnahmeregelung des IAO‑Übereinkommens Nr. 138 für Entwicklungsländer fallen, keine Mitarbeitenden unter 14 Jahren einzustellen.
Umwelt
- im Einklang mit allen geltenden gesetzlichen und internationalen Umweltstandards zu handeln;
- Umweltbelastungen zu minimieren, kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen und nachhaltige Vorgehensweisen zu fördern.
Anti‑Korruption und Anti‑Bestechung
- sicherzustellen, dass alle geschäftlichen Tätigkeiten ehrlich und ohne korrupte Praktiken oder Bestechungshandlungen durchgeführt werden;
- sich weder an Bestechung noch an korrupter Vorteilsgewährung zu beteiligen oder davon zu profitieren – entsprechend der Vorgaben des UK Bribery Act;
- keinerlei Werte oder Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu autorisieren, zu fordern, anzunehmen oder zu gewähren – weder gegenüber staatlichen Amtsträgern noch gegenüber Geschäftspartnern oder Subunternehmern –, um einen unrechtmäßigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen. Dies schließt sogenannte „Facilitation Payments“ ein (kleine, inoffizielle Zahlungen zur Beschleunigung regulärer behördlicher Abläufe, auf die man bereits Anspruch hat).
Nach diesem Code of Conduct umfasst eine Bestechung sowohl finanzielle als auch nicht‑finanzielle Vorteile (z. B. Geschenke, Kredite, Belohnungen), die gewährt, angeboten, erbeten oder angenommen werden, um objektive und faire geschäftliche Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen.
Anti‑Geldwäsche und Anti‑Terrorismusfinanzierung
- Finanzinstitutionen bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen, indem Kundenidentifikation ermöglicht und verdächtige Aktivitäten gemäß geltendem Recht gemeldet werden;
- alle Anti‑Geldwäsche‑ und Anti‑Terrorismusfinanzierungsgesetze in allen relevanten Ländern einzuhalten.
Sanktionen
- alle sanktionsrechtlichen Anforderungen gemäß lokalem Recht sowie gemäß EU‑Recht einzuhalten.
- Dies umfasst insbesondere Verbote hinsichtlich:
- Tätigkeiten in bestimmten Ländern oder Regionen,
- Geschäften mit sanktionierten Personen oder Organisationen (inkl. von solchen kontrollierten Einheiten),
- der Gewährung oder Vermittlung bestimmter Formen von Krediten oder Finanzierungen.
Wettbewerb
- faire und ehrliche Geschäftspraktiken anzuwenden und sämtliche Wettbewerbs- und Kartellvorschriften in allen relevanten Ländern einzuhalten.
Vertraulichkeit und geistige Eigentumsrechte
- Grundsätze der Vertraulichkeit sowie den Schutz geistigen Eigentums uneingeschränkt zu beachten;
- alle Regelungen zum Datenschutz sowie zur Klassifizierung und Handhabung von Ambu‑Informationen einzuhalten.
Compliance – Überprüfung und Förderung
- sicherzustellen, dass die Inhalte dieses Code of Conducts bekannt sind und eingehalten werden, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung auch bei eigenen Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern zu fördern;
- Ambu oder von Ambu beauftragten unabhängigen Prüfstellen angekündigte Audits zu ermöglichen, um die Einhaltung dieses Code of Conduct zu überprüfen;
- zu akzeptieren, dass unangekündigte Audits stattfinden können, sofern schwerwiegende Verstöße oder entsprechende Hinweise vorliegen bzw. wenn eine angekündigte Prüfung erhebliche Nicht‑Konformität oder mangelnde Kooperationsbereitschaft aufgezeigt hat;
Während eines Audits Ambu Zugang zu den hierfür erforderlichen Unterlagen, Informationen und Mitarbeitenden zu gewähren.
Ein Verstoß gegen die in diesem Code of Conduct festgelegten Grundsätze und Anforderungen stellt eine schwerwiegende Verletzung der Pflichten gegenüber Ambu dar. Als Konsequenz kann Ambu jede Form der Zusammenarbeit oder vertraglichen Beziehung mit dem/der Unterzeichnenden beenden.